In der heute eingeleiteten öffentlichen Online-Konsultation zum Thema Doppelbesteuerung in der EU vergisst die Kommission nach Problemen der Doppel-Nicht-Besteuerung (double-non-taxation) zu fragen.
Gerichtet ist die Umfrage an Privatpersonen, Unternehmen und Steuererberater, die sich zu Schwierigkeiten der Besteuerung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Äußern sollen. Wo können Doppelbesteuerungen auftreten? Die Problematik, dass Mitgliedstaaten genau solche Steuersysteme erschaffen, in denen es entsprechend aufgestellten Unternehmen gelingen kann, bei ihren Tätigkeiten in keinem der betroffenen Länder Steuern zahlen zu müssen, wird in der Fragestellung jedoch nicht erfasst.
Die Doppel-Nicht-Besteuerung funktioniert dann, wenn Gewinne von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen je nach Steuersystem so deklariert werden, dass sie in keinem der Staaten zu versteuern sind.
Zum Beispiel: In Land A werden keine (oder sehr geringe) Körperschaftssteuern erhoben dafür ist die Kapitalertragssteuer aber höher und in Land B ist es genau anders herum. Die “Kunst” der Steuerabteilungen der Unternehmen besteht jetzt darin dementsprechende Gewinne im dafür “billigen” Land anfallen zu lassen.
Mit Sicht auf die katastrophalen Lagen der Haushalte in Europa ist es aber mehr als dringlich, dass diesen Praktiken ein Ende bereitet wird. Unternehmen dürfen den gemeinsamen Markt nicht dafür missbrauchen, fast gar keine Steuern bezahlen zu müssen.
Beim anstehen treffen mit dem Kabinett des zuständigen Kommissars für Steuern (Algirdas Šemeta) werden wir darauf Aufmerksam machen, dass auch diese fatale Doppel-Nicht-Besteuerung bekämpft werden muss. In absehbarer Zeit sollen dann Fälle diskutiert werden. Es ist zum Beispiel offensichtlich, dass gerade aus diesem Grund Google seinen europäischen Firmensitz in Irland hat!
Die heutige Pressemitteilung der Kommission gibt es hier: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/469&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
