Sven Giegold

Der Rettungsschirm ist nicht für Steueroasen gedacht

In den letzten Tagen hat sich bestätigt, dass auch Zypern in absehbarer Zeit einen Antrag auf Unterstützung aus den EU Rettungsfonds EFSF und ESM stellen wird. Die Eurogruppe hat bereits ihre prinzipielle Bereitschaft angekündigt, Zypern zu helfen. Aufgrund der starken Verbindungen von zypriotischen und griechischen Banken werden die Institute des Inselstaates sehr bald nicht mehr in der Lage sein, ihre gestiegenen Kapitalanfordeungen zu erfüllen. Da der zypriotische Staat aber nicht die Mittel hat hier einzuspringen, ist er auf Hilfe von außen angewiesen. Von den Kapitalmärkten ist das Land inzwischen abgeschnitten und auch die Europäische Zentralbank akzeptiert nach Herabstufung durch die wichtigen Ratingagenturen keine Anleihen mehr von Zypern als Sichheiten bei Refinanzierungsgeschäften.

Auf der anderen Seite hat Zypern sich seit Jahren als Steueroase positioniert: Auf aktuell rund 900.000 Einwohner kommen in Zypern nach Schätzungen etwa 250.000 Kapitalgesellschaften – kein Wunder, bei einem Niedrigsteuersatz von 10% auf Gewinne von Körperschaften und keiner effektiven Pflicht die Eigentumsverhältnisse in öffenltichen Registern dokumentieren zu müssen. Dieser Satz liegt deutlich unter dem EU Durchschnitt und ist darum ein wichtiger Grund für europäische Konzerne sich in Zypern niederzulassen.

Es ist aber nicht nur dieser niedrige Steuersatz. Auch weitere Merkmale des zypriotischen Konzernsteuerrechts machen das Land als Steueroase für Unternehmen aus der EU und anderen Ländern attraktiv. Holdinggesellschaften sind praktisch steuerfrei, weil Zypern keine Abgaben auf Einkünfte aus Beteiligungen und auch nicht auf Dividenden von ausländischen Töchtern erhebt. Immer wenn ein EU Tochterunternehmen Gewinne an eine zypriotische Mutter ausschüttet, die mit mehr als 10% an der Tochter beteiligt ist, weder eine Besteuerung dieser Ausschüttung im Quellenland noch in Zypern erfolgt. Dass keine Quellenbesteuerung in der EU stattfinden kann, liegt an den Vorschriften der Mutter-Tochter-Richtlinie, die eigentlich zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Beteiligungen von über 10% dient. Wenn im Land der Mutter aber keine entsprechende Steuer erhoben wird, kommt es zur Doppel-Nichtbesteuerung. Auch die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung greift daher nicht.

Ebenso unterliegen Ausschüttungen zypriotischer Holdings an Steuerausländer, zum Beispiel außerhalb der EU, dann auch keiner Besteuerung in Zypern, weil das Land nie Quellensteuern auf Dividenden erhebt. Dementsprechend kann Zypern als Steuerausfalloase genutzt werden, um einfach Gewinne unbesteuert aus der EU heraus zu verlagern.

Zypern macht es schließlich sehr leicht Trusts (Stiftungen) und Gesellschaften zu gründen, die sehr intransparent sind und kaum Offenlegungspflichten unterliegen. Dazu kommt, dass die zypriotischen Trusts generell nicht einkommenssteuersteuerpflichtig sind.

Der Vorteil gegenüber einer Gesellschaft in einem Offshore-Staat ist, dass die inländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der EU voll anerkannt ist und man daher durch sie auch Geschäfte in anderen EU-Staaten tätigen kann.

Zyperns Geschäftsmodell der letzten Jahre war es, mit niedrigen Steuersätzen und großzügigen Geheimhaltungsregeln möglichst viel Steuersubstrat aus anderen Mitgliedstaaten anzulocken. Wie auch Irland konnte Zypern mit diesem Geschäftsmodell zu Lasten anderer Länder Europas zunächst einen Boom im eigenen Land auslösen, hat aber keine nachhaltige Wertschöpfung erzieltt und steckt heute in tiefen Problemen. Ein Antrag Zyperns auf Mittel des Rettungsfonds würde bedeuten, dass ein Land Hilfe von genau jenen Staaten beantragt, die bislang Steuerausfälle durch die Standortpolitik Zyperns verkraften müssen. Damit gefährdet man auf wieder neue Art und Weise die Akzeptanz der Rettungsschirme für den Euro.

Hilfen an Länder wie Zypern, die bislang innereuropäische Steueroasen sind, darf es nur mit einer grundlegenden Änderung der steuerpolitischen Ausrichtung des Landes hin zu mehr Kooperation und Harmonisierung geben. Das bedeutet, dass der Körperschaftsteuersatz angehoben werden und das zypriotische Konzernsteuerrecht geändert werden muss, so dass es nicht weiterhin zur Steuervermeidung innerhalb der EU beitragen kann. Auch braucht es konkrete Schritte gegen die in Zypern verbreiteten Geldwäschepraktiken. Zu europäischer Solidarität gehört genauso, dass die Partnerländer keinen ruinösen Steuerwettbewerb zu Lasten der anderen Mitgliedstaaten betreiben. Solidarität ist keine Einbahnstraße, die Eurogruppe muss die Schließung der Steueroase unbedingt mit in ihre bindenden Anforderungen für das auszuhandelnde “memorandum of understanding” aufnehmen.

Rubrik: Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!