Sven Giegold

Bankenregulierung: Vielfalt, verantwortliche Bezahlung und mehr Stabilität im Finanzsektor – Schuldenbremse für Banken verschleppt

Nach 35 Trilogverhandlungen in mehr als 9 Monaten haben sich Europaparlament, Rat und Kommission heute (20. März) in der CRD IV Regulierung (Capital Requirements Directive) geeinigt. Der engagierte und äußert aufgeräumt agierende Berichterstatter Othmar Karas (EVP) und die gute Zusammenarbeit zwischen allen politischen Gruppen des Europäischen Parlaments waren wichtige Faktoren für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen. Die CRD IV-Regulierung bildet in Zukunft den gesetzlichen Rahmen für europäische Banken. Sie besteht aus zwei legislativen Texten: Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt, sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung ist nach Inkraftreten unmittelbar durch die Banken anzuwenden und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Sie muss nach Inkraftreten von den Mitgliedsländern in nationales Recht umgesetzt werden. Insgesamt ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen.

Das Ergebnis der Einigung kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

„Durch Hartnäckigkeit hat das Europäische Parlament die Blockadepolitik der Mitgliedsstaaten überwunden und zu einem Ergebnis geführt, das sich sehen lassen kann. Mit dem zusätzlichen Eigenkapitalpuffer müssen die wichtigsten, systemrelevanten Banken zukünftig einen zusätzlichen Stützpfeiler errichten. Dieser Puffer ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Steuerzahler die finanziellen Trümmer zusammengebrochener Großbanken schultern müssen. Er sorgt auch für faireren Wettbewerb mit kleinen Banken. Erfolgsabhängigen Zahlungen und Boni von Bankern werden auf das rund Zweifache des Festgehalts begrenzt. Dadurch werden Kasino-Mentalität und Boni-Exzesse in die Schranken gewiesen. Diesen Erfolg gilt es nun, auf andere Finanzmarktakteure wie Fondsmanager auszuweiten.Außerdem schaffen die neuen Regeln ein Umfeld, in dem die Vielfalt des europäischen Finanzsektors gedeihen kann: Die Rahmenbedingungen der CRD IV verhindern ein Umstellungschaos, indem sie die rechtlichen Anforderungen von Sparkassen, Genossenschafts- und Kleinbanken im Blick haben. Für diese regionalen Kreditinstitute gilt auch eine angemessene Berichterstattung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und sie bleiben von zusätzlichen Buchführungspflichten nach IFRS verschont.

Unter ihren Möglichkeiten zurück bleibt die CRD IV bei der Schuldenbremse (Leverage Ratio) und den Liquiditätsanforderungen für Banken.  Die Banken müssen nur veröffentlichen, wie hoch sie sich verschulden. Eine verbindliche Grenze für die Verschuldung wurde verschoben. Damit verschleppt die Einigung ein zentrales Instrument gegen das Schönrechnen von Eigenkapitalanforderungen und Fehlbewertungen von Risiken durch Aufseher und Gesetzgeber. Obwohl der verbindliche Liquiditätspuffer (LCR) ab 2015 zu begrüßen ist, haben insbesondere die Mitgliedsstaaten nicht genug aus der Finanzkrise gelernt: Sie sperrten sich gegen eine qualitativ hochwertige und damit effektive Anforderungen zur Refinanzierung und Liquiditätssicherung für Banken (NSFR). Auch hier wurde die Umsetzung von globalen Vorgaben aus Basel verschoben.

Ein Fortschritt in Richtung mehr Transparenz ist jedoch der Punkt, dass Kreditinstitute unter CRD IV gegenüber der Finanzaufsicht ihre zehn größten finanziellen Positionen an Schattenbanken offenlegen müssen.

Schließlich setzte das Europaparlament erstmals die länderbezogene Transparenz von Steuerzahlungen und Gewinnen durch. Nach langem Ringen und viel Unterstützung durch die Zivilgesellschaft bringt Europa damit Licht ins Dunkel der Bankgeschäfte. Ab 2015 müssen alle Banken in ihren Geschäfts- und Jahresabschlussberichten aufschlüsseln, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet, wie viel Steuern sie gezahlt und welche öffentlichen Subventionen sie erhalten haben. Jedoch ist es dem Rat gelungen, noch eine Hintertür in den Kompromiss einzubauen. Die Berichterstattungsmodalitäten sollen erst nach einer besonderen Prüfung durch einen delegierten Rechtsakt von der EU-Kommission definiert werden. Dieser Rechtsakt kann jedoch nach Veröffentlichung binnen einer Dreimonatsfrist sowohl durch Rat als auch das Europaparlament mit absoluter Mehrheit abgelehnt werden. Hier wird nochmal ein Kraftakt des Europaparlaments und der Zivilgesellschaft nötig sein, um Steuervermeidung durch Banken ein Ende zu bereiten.“

 

Hintergrundpapier:
Einigung zur CRD IV: Ein wichtiger Schritt zu mehr Stabilität und Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Hintergrund

Nach über 9 Monate langen Verhandlungen haben sich Europaparlament, Rat und Kommission am 20. März 2013 in der CRD IV-Regulierung (Capital Requirements Directive) geeinigt. Die CRD IV bildet den zukünftigen gesetzlichen Rahmen für europäische Banken. Sie besteht eigentlich aus zwei legislativen Texten. Einer Verordnung (CRR), die sich aus drei Teilen zusammensetzt sowie einer Richtlinie (CRD). Die Verordnung gilt direkt nach ihrer Verabschiedung als europäisches Recht und umfasst vor allem die Bereiche Eigenkapital, Liquidität und Verschuldungsgrenze (Leverage Ratio, LR). Die Richtlinie erstreckt sich im Wesentlichen auf die Felder Unternehmensführung, Aufsicht und Geschäftspraxis. Erst nach ihrer Umsetzung in nationales Recht tritt die Richtlinie in Kraft. Insgesamt gesehen ist die CRD IV die europäische Umsetzung der Basel III-Empfehlungen. Die CRD IV-Regeln gelten für den EU-Finanzsektor ab dem 1. Januar 2014, bestimmte Elemente treten jedoch später in Kraft.

Im Zentrum der Verhandlungsstrategie für die CRD IV standen von Beginn an die Elemente Schuldenbremse der Banken (Leverage Ratio), Eigenkapital, Liquidität, Transparenz, Bezahlung und Sicherung der Vielfalt des europäischen Bankensektors.
In der CRD IV konnten auf Grüne Initiative hin zahlreiche Punkte verankert werden, die einen effektiven Beitrag zur Stabilisierung und Nachhaltigkeit des Bankensystems leisten.

Eigenkapital:
Höhere Eigenkapitalpuffer, insbesondere für die größten Banken: Die minimale Eigenkapitalanforderung konnte auf 10,5% der risikogewichteten Aktiva erhöht werden. In Kooperation mit den anderen politischen Gruppen des Europarlaments wurde der Grüne Vorschlag eines zusätzlichen verbindlichen Kapitalpuffers für global systemische Institute (G-SIFIS) im Gesetzestext verankert.
Höhere Eigenkapitalpuffer sind Kernbestandteil nachhaltiger Finanzmarkpolitik, denn sie machen die Banken stabiler. Insbesondere die wichtigsten und systemrelevanten Institute müssen unter der CRD IV durch den vorgeschriebenen zusätzlichen Eigenkapitalpuffer zukünftig aus eigener Kraft einen zusätzlichen Stützpfeiler errichten, um widerstandsfähiger zu sein, wenn Verluste ihr finanzielles Fundament bedrohen. Dieser Puffer ist ein wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass Steuerzahler die finanziellen Trümmer zusammengebrochener Großbanken schultern müssen und sorgt für mehr Fairness im Wettbewerb mit kleinen Banken.

Grüner Vorschlag, der leider keine Mehrheit gefunden hat:
Verpflichtender Einsatz des Eigenkapitals der ersten und zweiten Säule (Tier I and II) der insolvenzbedrohten Bank, bevor Mitgliedsstaaten diese Bank finanziell unterstützen dürfen.

Schuldenbremse für Banken (Leverage Ratio):
Berichterstattung anstatt verbindliche Grenze: Banken müssen unter der CRD IV über die Leverage Ratio Bericht erstatten. Das Leverage Ratio erschwert Falschbewertungen der Gesetzgeber und das “Schönrechnen” der mit Eigenkapital zu unterlegenden Aktiva. In der CRD IV müssen die Institute lediglich offenlegen, wie hoch sie sich verschulden. Eine verbindliche Bremse zur effektiven Begrenzung der Schulden von Banken wird verschoben. Die Kommission muss einen Gesetzesvorschlag vorlegen, außer wichtige Gründe stehen dagegen. Damit kann die Vorgabe aus Basel, die Schuldenbremse bis 2019 einzuführen eingehalten werden. Aber von vielen wissenschaftlichen Bankexperten und uns Grünen geforderte höhere Leverage Ratio steht in den Sternen. Mit dieser unverbindlichen Regelung hat sich der Rat leider gegenüber dem Parlament durchgesetzt. Die Mitgliedsstaaten begeben sich damit auf das lobbygetriebene Niveau der Bundesregierung, welche die Schuldenbremse nur als Beobachtungsgröße („Säule 2“), nicht aber als verbindliche Norm vereinbaren will.

Grüner Vorschlag der leider keine Mehrheit gefunden hat:
Verbindliche Schuldenbremse (Leverage Ratio) für Banken, abhängig von deren Geschäftsmodell (z. B. 2-3% für regional operierende Institute, wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, 9% für die größten Banken (GSIFIs), 6% für Institute mit anderem Geschäftsmodell).

Liquidität:
Einführung einer verbindlichen Liquiditätskennziffer (LCR) ab 2019, jedoch keine qualitativ ausreichende Kennziffer zur Bankenrefinanzierung (NSFR): Ab 2019 sollen Banken phasenweise einen verpflichtenden Liquiditätspuffer einführen und damit entsprechende Reserven für 30 Tage vorhalten. Die Qualitätsstandards der Kennziffer zur Refinanzierung der Institute (NSFR) wurden auf Druck des Rates jedoch aufgeweicht. Erst in den nächsten Jahren muss die EU-Kommission einen eigenen Gesetzesvorschlag dazu vorlegen. Auch hier wurde die Umsetzung von Basel-Vorgaben verschleppt.

Bezahlung:
Deckel für erfolgsabhängige Gehaltszahlungen bei Bankmitarbeitern: Durch eine aktive Grüne Rolle in einer schwarz-rot-grünen Unterstützungskoalition aus dem Europäischen Parlament, werden erfolgsabhängige Zahlungen und Boni für Bankmitarbeiter auf die Höhe des Grundgehalts begrenzt. Mit Zustimmung der Aktionäre können diese Zahlungen auf maximal das rund zweifache des Grundgehalts erhöht werden.
Mit diesem Deckel für erfolgsabhängige Gehaltszahlungen werden extreme Risikobereitschaft und Boni-Exzesse in die Schranken gewiesen.

Transparenz bei Steuerzahlungen und Gewinnen:
Länderbezogene Berichterstattungspflicht für Banken zu Steuerzahlungen und Geschäftsergebnissen: Durch eine Ampelkoalitition des Europäischen Parlaments sowie durch effektive Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen, konnte ein wichtiger Fortschritt erzielt werden: Der Gesetzestext etabliert die länderbezogene Transparenz von Steuerzahlungen, öffentlichen Subventionen und Gewinnen. Spätestens ab 2015 müssen alle Banken in ihren Geschäfts- und Jahresabschlussberichten aufschlüsseln, in welchen Ländern sie welche Gewinne und Verluste erwirtschaftet, wie viel Steuern sie gezahlt und welche öffentlichen Subventionen sie erhalten haben (sog. Country By Country Reporting). Trotz einer gesetzlichen „Hintertür“, ist dies ein klarer Fortschritt im Kampf gegen Steuervermeidung. Die Hintertür besteht darin, dass die Europäische Kommission bis Ende 2014 mögliche negative Konsequenzen der Berichterstattung ermitteln soll und die Berichtsmodalitäten dann evtl. noch einschränken kann. Das gelingt aber nur dann, wenn das EP dieser delegierten Rechtssetzung nicht mit qualifizierter Mehrheit widerspricht.

Stärkung der Vielfalt des EU-Bankensystems:
Der europäische Bankensektor vereinigt eine Vielzahl von Geschäftsmodellen, deren Wirkung für die Realwirtschaft und Gesellschaft höchst unterschiedlich ausfällt. Ursprünglich präsentierte die Kommission, vorallem in den Bereichen Eigenkapital und rechtliche Anforderungen, ein starres Korsett an Anforderungen, das nur begrenzt die Vielfältigkeit der europäischen Bankenlandschaft und damit insbesondere von Sparkassen, Genossenschafts- und Kleinbanken berücksichtigt hat.

Folgende Schwerpunkte konnten durch hartnäckige Grüne Verhandlungen in Kooperation mit den anderen parlamentarischen Gruppen im Gesetz untergebracht werden:

Proportionalität bei der Berichterstattung zur finanziellen Lage eines Kreditinstituts, insbesondere der Eigenkapitalanforderungen, an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA): Geschäftsmodell, Größe und Komplexität des Kreditinstituts bestimmen den Umfang der Berichterstattung an die EBA.

Ein Vorstoß der EBA, u.a. für Sparkassen, und Genossenschaftsbanken zusätzliche Buchführungspflichten nach IFRS einzuführen, konnte verhindert werden. Stattdessen verpflichtet die CRD IV Kreditinstitute lediglich in einem für ihre Geschäftsaktivitäten angemessenen Maß, Informationen an die EBA Informationen zu übermitteln.

Bilanzierung nach HGB für Sparkassen und Volksbanken weiterhin möglich: Unter der CRD IV haben die nationalen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit, Kreditinstitute nach IFRS oder etablierten nationalen Standards, wie HGB, bilanzieren zu lassen. Die in Deutschland zuständige Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (Bafin) hat bereits angekündigt, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken zukünftig ihre Bilanzierung nicht auf IFRS umstellen müssen, sondern weiter nach den etablierten Regeln bilanzieren können.

Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur effektiven Integration des genossenschaflichen Geschäftsmodells mit seinen speziellen Merkmalen: Kreditinstitute jenseits der Großbanken, wie Genossenschaftsbanken, können unter der CRD IV mit ihren bestehenden Institutsstrukturen ohne rechtliche Unklarheiten ihr Geschäft betreiben, denn bspw. Banken mit genossenschaftlichen Strukturen können unter CRD IV weiter ihr Bankenmodell betreiben

Eigenkapitalanforderungen von Banken in Institutsverbünden: Berücksichtigung der Einlagen einer Bank beim Zentralinstitut seiner Gruppe beim Eigenkapitalpuffer der einzelnen Bank, sofern qualitative Kriterien bspw. bezüglich Berichterstattung an Aufsichtsbehörden und Sicherungsmechanismen für insolvente Mitglieder der Institutsgruppe erfüllt werden. Bei Institutsgruppen wie Sparkassen oder Genossenschaftsbanken wird die Doppelzählung beim Eigenkapital verhindert, ohne die Effektivität dieses Instruments zu beeinträchtigen.

Besondere Gewichtung von Spareinlagen beim Liquiditätspuffer: Bei der Berechnung der Liquiditätskennziffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) werden Spareinlagen aufgrund ihres stabilen Charakters als Refinanzierungsmittel verstärkt berücksichtigt. Dieser Punkt stärkt das Geschäftsmodell von Instituten wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die sich in hohem Maße über Spareinlagen refinanzieren.

Grüne Vorschläge, die leider keine Mehrheit gefunden haben:
Mehr Transparenz bei Ausnahmekriterien: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA sollte Kriterien festlegen, die Banken erfüllen müssen, um von der CRD IV ausgenommen zu werden. Die Regelung hätte Licht in die Grauzone der Ausnahmeregelungen gebracht und gleichzeitig neuen Kleinstbanken und Kleinstkreditgenossenschaften in mehr Mitgliedsländer leichter zum Markteintritt verholfen.

Besondere Gewichtung von Spareinlagen beim Liquiditätspuffer: Bei der Berechnung der Liquiditätskennziffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) sollten Spareinlagen aufgrund ihres stabilen Charakters als Refinanzierungsmittel verstärkt berücksichtigt werden. Dieser Vorschlag sollte das Geschäftsmodell von Instituten wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken stärken, die sich in hohem Maße über Spareinlagen refinanzieren.

Schattenbanken:
Nach Verabschiedung der CRD IV gilt es zu vermeiden, dass Kreditinstitute ihre Geschäftstätigkeit in deutlich weniger regulierte Bereiche und Tocherfirmen (sog. Schattenbanken) auslagern.

Berichterstattung an die Aufsicht über die zehn größten Positionen der Banken an Schattenbanken: Eine wichtige Grüne Forderung zielt darauf ab, durch mehr Transparenz Licht in die finanziellen Verstrickungen von Banken unter dem CRD IV-Regelwerk und Schattenbanken zu bringen. Es wurde erreicht, dass Kreditinstitute unter CRD IV gegenüber der Finanzaufsicht ihre zehn größten finanziellen Positionen an Schattenbanken offenlegen müssen.

Grüner Vorschlag, der leider keine Mehrheit gefunden hat:
Veröffentlichung der zehn größten Positionen der Banken an Schattenbanken

Mehr Demokratie in der Finanzmarktregulierung:
Auf den letzten Metern setzte das Europaparlament durch, dass für delegierte Rechtsakte im Rahmen der Bankenregulierung die Einspruchsfrist des Parlaments auf drei Monate verlängert wird. Nach schlechten Erfahrungen mit den Finanzaufsichtsbehörden wird dies die demokratische Kontrolle verbessern und Fehlentwicklungen – etwa zum Nachteil von Sparkassen und Genossenschaften – vorbeugen helfen.

Geschlechtergerechtigkeit im Bankenwesen:
Auf Druck des Europaparlaments wird es für Spitzenpositionen in Banken zukünftig sogenannte Nominierungsziele für mehr Geschlechtergerechtigkeit geben.

Rubrik: Meine Themen, Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!