Sven Giegold

Brief an den Städte- und Gemeindebund NRW: Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in seiner Mitteilung eine Zuständigkeit der Stadt- und Gemeinderäte für Resolutionen gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA verneint. Dies hat zu Irritationen auch seitens der Grünen vor Ort geführt.

Wir haben den Eindruck, dass hier eine formale Argumentation genutzt wird, um Politik zu machen.

Hier dazu ein ein Brief von Britta Haßelmann und mir an den Städte- und Gemeindebund NRW, in dem wir auch die formale Argumentation juristisch hinterfragen.

Bitte lasst Euch durch das Vorgehen des Städte- und Gemeindebundes nicht einschüchtern und setzt Euch weiterhin vor Ort mit Resolutionen gegen TTIP und CETA ein. Eine Musterresolution – die wir bereits im September bundesweit verbreitet haben – gibt es hier: 140724MusterResolutionTTIPKommunenfinal.

Viel Kraft und Erfolg für Eure Arbeit vor Ort!

Britta Haßelmann und Sven Giegold

 

StGB NRW-Mitteilung vom 07.11.2014

Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

mit Verwunderung haben wir die o.g. Mitteilung über die Zuständigkeit des Rates bezüglich der Freihandelsabkommen zur Kenntnis genommen, in welcher Ihr Verband eine solche Zuständigkeit ausdrücklich verneint.

Nach unserem Kenntnisstand haben die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine kritische Haltung gegenüber der derzeit verhandelten transatlantischen Han-dels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) und weiteren Freihandelsabkommen. Ausweislich des gemeinsamen Positionspapiers vom Oktober äußern sich die Spitzenverbände sich sehr besorgt über Gefahren, die durch die Abkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge zukommen können. So könnten künftige Regelungen zur öffentlichen Beschaffung und über Marktzugänge zu öffentlichen Dienstleistungen die kommunale Organisationshoheit ernsthaft bedrohen. Wir teilen diese Bedenken ausdrücklich und fordern – wie die kommunalen Spitzenverbände – in unseren Initiativen (siehe z.B. BT-Ds. 18/1457), dass die kommunale Daseinsvorsorge von den Marktzugangsverpflichtungen im TTIP und allen weiteren Freihandelsabkommen ausgenommen wird und die nicht-liberalisierten Bereiche der Daseinsvorsorge in einer Positivliste nicht erwähnt werden dürfen.

Die EU-Kommission verfolgt jedoch in den Verhandlungen mit den USA weiterhin einen sog. Negativlistenansatz, wie er auch schon in dem Abkommen mit Kanada (CETA) ausverhandelt wurde. Dieser Ansatz stellt keinen ausreichenden Schutz für die kommunale Daseinsvorsorge dar, weil grundsätzlich eine Liberalisierungsverpflichtung für öffentliche Dienstleistungen festgeschrieben wird und Schlupflöcher für nicht definierte und möglicherweise heute noch gar nicht absehbare künftige Daseinsvorsorgebereiche möglich sind. Außerdem besteht die Gefahr, dass durch die Anwendung von Stillstands- und Ratchetklauseln, mit denen bestehende Liberalisierungsniveaus nicht mehr verändert werden könnten und das jeweils höchste Liberalisierungsniveau zum Standard erklärt wird, dass Rekommunalisierungen in Zukunft nicht mehr möglich sind.

Wir teilen deshalb ausdrücklich die Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU, dass von den derzeit verhandelten Abkommen reale Gefahren auf die kommunale Daseinsvorsorge ausgehen.

Nicht nachvollziehbar ist für uns Ihre rechtliche Bewertung über die Beschlusskompetenz des Rates im Zusammenhang mit der Ablehnung der Freihandelsabkommen, wonach sich der Rat „weder mit entsprechenden Anträgen von Fraktionen zur Tagesordnung gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 GO noch mit diesbezüglichen Anregungen gemäß § 24 GO inhaltlich befassen kann“, suggeriert diese Formulierung doch, dass ein Stadt- oder Gemeinderat in NRW dies grundsätzlich nicht darf.

Diese Rechtsauffassung ist in keiner Weise so eindeutig, wie es Ihre Geschäftsstelle formuliert. Leider führt dies zu Irritationen in den Ratsfraktionen und behindert die politische Willensäußerung vor Ort.

Ihrer juristischen Einschätzung möchten wir entgegenhalten, dass wie oben ausgeführt, die Städte und Gemeinden sehr wohl durch die Freihandelsabkommen in ihrer Handlungsfreiheit betroffen sind. Es gibt ein allgemeines Recht der Kommunen sich sachlich und kritisch zu Gesetzgebungsvorhaben zu äußern, von denen sie direkt oder indirekt betroffen sein können. Dies gilt jedenfalls, wenn Eingriffe in die gemeindliche Selbstverwaltung in Rede stehen.

Sollten Sie sich im Rahmen Ihrer Rechtseinschätzung, die in der Mitteilung kaum begründet wird, auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu „Atomwaffenfreien Zonen“ beziehen, so ist diese in diesem Fall nicht einschlägig. Selbst wenn man die für den Bereich der Verteidigungspolitik zu Grunde gelegten Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts anwenden würde, ließe sich hier im Einzelfall eine Äußerungsberechtigung herstellen:

Im Kern hat das Bundesverwaltungsgericht (in Fortführung älterer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu in Hessen durchgeführten kommunalen Volksbefragungen zur Diskussion um eine atomare Bewaffnung der Bundeswehr: BVerfGE 8, 122) festgestellt, dass Gemeinden kein „in den Raum des allgemeinpolitischen Meinungsstreits“ hinreichendes Mandat hätten und sie deshalb nicht Aussagen treffen könnten, die allgemein „gegen die Verteidigungsanstrengungen des Bundes“ gerichtet seien. Das heißt jedoch nicht, dass das Bundesverwaltungsgericht alle Anträge zu atomwaffenfreien Zonen verwor-fen hat (siehe einerseits BVerwG 7 C 37/89 v. 14.12.1990 und andererseits vom gleichen Tage 7 C 40/89). Im zweitgenannten Fall wurde die Willensbekundung „keine Maßnahmen zu unterstützen, die der Lagerung und dem Transport von Atomwaffen in Lindau dienen“, für rechtmäßig erachtet, weil eine Stationierung in der Gemeinde objektiv möglich war und die Gemeinde ihre Erfahrungen im 2. Weltkrieg betont hatte. Sie hatte damit aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes nicht (verbotenerweise) an einer allgemeinpolitischen Debatte in „aktiv“, „kämpferischer“ und „plakativer“ Weise teilgenommen, sondern sich angemessen im Rahmen ihres Wirkungskreises geäußert.

Die Konstellationen, die diesem Urteil zugrunde liegen (Äußerungen zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung), sind mit den Äußerungen der Räte zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA in keiner Weise vergleichbar. Im Falle der Verteidigungspolitik ist dies eine klare Aufgabe der Bundesregierung. Im Falle der Freihandelsabkommen geht es um Gesetzgebung, die gerade in den gemeindlichen Wirkungskreis übergreifen könnte, da auch Bereiche betroffen sein könnten, die bisher in gemeindlicher Zuständigkeit (siehe dazu BVerfGE 79, 127) wahrgenommen wurden oder wahrgenommen werden konnten. Wir gehen wie die Bundesregierung und die Länder davon aus, dass die Freihandelsabkommen CETA und TTIP der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedürfen. Deshalb ist Ihre Auffassung, die Abkommen würden allein in die Zuständigkeit der Kommission fallen, nicht zutreffend.

Im vorliegenden Fall kann nicht ausgeschlossen werden, dass sogar „Aufgaben mit relevanten örtlichen Charakter“ tangiert sind, in die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nur „aus Gründen des Gemeininteresses“ eingegriffen werden kann, wenn diese gegenüber dem Gewicht der Aufgabenzuweisung an die örtliche Ebene überwiegen (Zitate aus dazu BVerfGE 79, 127). Wenn man – wie im vorliegenden Fall – sogar die Frage stellen kann, ob es einen übermäßigen Eingriff in Art. 28 GG gibt, wird man eine kommunale Meinungsäußerung nicht ausschließen können.

Deshalb sollte es den Räten ohne weiteres möglich sein, Resolutionen, die sich auf befürchtete Eingriffe in die kommunale Daseinsvorsorge gründen, zu beschließen. Das gilt im Besonderen, wenn diese Eingriffe auch von Ihren Spitzenverbänden befürchtet werden.

Generell scheint es uns gewagt, dass ein kommunaler Spitzenverband wie der Städte- und Gemeindebund NRW ein – sachbezogenes – Äußerungsrecht der Kommunen gerade für den Bereich derjenigen Gesetzgebung, von der die kommunale Ebene direkt betroffen ist, ablehnt.

Wir bitten Sie daher, Ihre Rechtsauffassung zu überdenken und Ihre Information an Ihre Mitglieder zu revidieren.

Mit gleicher Post haben wir unsere Ratsfraktionen und Kreisverbände über dieses Schreiben informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Britta Haßelmann MdB

Sven Giegold MdEP

Rubrik: Demokratie & Lobby, Europa vor Ort

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