Sven Giegold

Geldwäsche-Richtlinie: Durchbruch im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Kontodaten / (c) dpa

Am späten Dienstagabend ist im Trilog zwischen Europäischem Rat, EU-Kommission und EU-Parlament ein Kompromiss zur Geldwäsche-Richtlinie erreicht worden. Das Europäische Parlament hat gegen die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten durchgesetzt, dass in allen Staaten ein öffentliches Unternehmensregister eingeführt wird, das Auskunft über wirtschaftliche Eigentümer gibt. Das war die Forderung einer breiten Koalition der Zivilgesellschaft und der Grünen/EFA-Fraktion. Den Kompromiss bewertet der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter zur Richtlinie, Sven Giegold:

„Dieser Kompromiss ist ein Durchbruch im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Die Offenlegung der Eigentümer von Briefkasten-Firmen ist in der Bekämpfung von Steuervermeidung ein wichtiger Fortschritt. Zur Steuervermeidung genutzte Geschäftsstrukturen, wie durch die Luxemburg-Leaks enthüllt, werden transparent gemacht. Kern des Kompromisses ist, dass alle EU-Länder ein öffentliches Unternehmensregister einrichten müssen, das die Eigentümer transparent macht. Das Europäische Parlament hat sich damit gegen die Mitgliedsstaaten durchgesetzt, die sich bis zuletzt gegen Unternehmenstransparenz gewehrt haben. Erst der jüngste Kurswechsel der Bundesregierung hat den Weg für eine Vereinbarung freigemacht. Dieses Register wird Steuervermeidung durch Unternehmen sowie Geldwäsche aus kriminellen Aktivitäten erschweren. Das Unternehmensverzeichnis wird zum Beispiel offenlegen, welche Personen hinter Firmen stehen und wer Gewinne einfährt. Aufgelistet werden müssen alle Personen, die mindestens mit 25 Prozent an Unternehmen beteiligt sind.

Schwarzgeld zum Beispiel aus Drogenhandel oder Terrorismus wird bisher unter anderem mit Briefkasten-Firmen in verschiedenen Ländern gewaschen. Große Konzerne benutzen ähnliche Strukturen, um Steuern zu vermeiden. Mehr Transparenz in den Geschäftsstrukturen wird dazu führen, dass sich Betrüger und Steuersünder nicht mehr länger hinter undurchsichtigen Konstruktionen verstecken können. Whistleblower, die Informationen zu Geldwäsche öffentlich machen, sollen zusätzlich unter besonderen Schutz gestellt werden.

Zivilgesellschaft und Grüne/EFA-Fraktion hatten ein komplett öffentliches Register gefordert. Leider mussten wir hier gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten Kompromisse machen. Dass nur „Personen, mit berechtigtem Interesse“ Einsicht bekommen müssen, ist ein Wehrmutstropfen in der neuen Regelung. Der bitterste Kompromiss ist jedoch eine Extrawurst für Trusts. Die Informationen für Trusts werden zwar für Behörden transparent, nicht jedoch für Medien oder Zivilgesellschaft. Die Mehrheit der Mitgliedsländer ohne Trust-Gesetzgebung war leider nicht bereit, Großbritannien im Rat zu überstimmen. Trotzdem können die Mitgliedsländer in Sachen Transparenz nun weitergehen, als die Richtlinie es vorsieht.

Unser erster Brief an EU-Finanzmarktkommissar Michel Barnier vor über 2 Jahren. Damit begann unser Engagement, das nun belohnt wurde (hier downloaden).

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Main achievements in comparison with the COM proposal:

  1. Information on beneficial ownership of companies and active trusts will be held in central registers rather than kept within the companies and trusts themselves.

 

  1. Information on beneficial owners of companies and other legal entities will be publicly accessible at least for persons having legitimate interest (may be subject to online registration and to the payment of an administrative fee), rather than only for authorities and obliged entities; Member State will be able to ensure wider public access.

 

  1. Data protection guarantees are strengthened and consolidated in a separate article. The role of data protection authorities in checking compliance with data protection legislation in the obliged entities and authorities is underlined.

 

  1. The Commission shall conduct an assessment on the money laundering and terrorist financing risks affecting the internal market and related to cross-border activities (supranational risk assessment).

 

  1. The EU will act against non-cooperative jurisdictions with deficiencies in the field of combating money laundering through blacklisting such states. Enhanced due diligence will be applicable then.

 

  1. Independence and role of Financial Investigation Units is strengthened. Cooperation of FIUs through FIUs Platform and FIU.net is ensured.

 

  1. Member States can establish in domestic law that a percentage lower than 25% can also be an indication of beneficial ownership.

 

  1. Derogations concerning customer due diligence is established for e-money.

 

  1. Protection of whistleblowers who report suspicions of money laundering or terrorist financing is strengthened.

 

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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