Sven Giegold

SZ: Länder gegen Freihandel – Grüne in Nordrhein-Westfalen lehnen Vertrag mit Kanada ab

Süddeutsche Zeitung, 12.09.2014

Länder gegen Freihandel

Grüne in Nordrhein-Westfalen lehnen Vertrag mit Kanada ab

Vancouver – Erstmals formt sich auf Länderebene Widerstand gegen die Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada. Der Landesvorstand der Grünen in Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Ceta-Abkommen mit Kanada nicht zuzustimmen, sollte es das höchstumstrittene Kapitel zum Investorenschutz enthalten. In den Klauseln des Vertrags wird Investoren das Recht eingeräumt, Streitigkeiten mit Staaten über private Schiedsgerichte zu regeln, statt über reguläre Gerichte. Würden Investoren diese Sonderrechte eingeräumt, sei das Abkommen „nicht zustimmungsfähig“, heißt es in dem Beschluss, der der SZ vorliegt. Das Abkommen mit Kanada, das sich „Comprehensive Economic and Trade Agreement“ (Ceta) nennt, gilt als Vorlage für das ebenfalls umstrittene TTIP-Abkommen mit den USA.

Freihandel ja, Investorenschutz nein: Findet dieser Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen in anderen Ländern Nachahmer, könnte es eng für beide Abkommen werden. Denn aller Voraussicht nach wird der Bundesrat Ceta und TTIP zustimmen müssen, da beim Investorenschutz Länderkompetenzen betroffen sind. „Wie TTIP bedeutet Ceta vor allem eine Beschränkung der europäischen, aber auch kommunalen Demokratie. Das lehnen wir Grünen ab“, sagt Sven Giegold, der für die Grünen im Europaparlament sitzt. Seiner Einschätzung nach „rumort es auch in vielen anderen Bundesländern bei Grünen und zum Teil auch bei der SPD, auch wenn noch keine Beschlüsse gefallen sind.“ Die Ablehnung betrifft vorerst nur Ceta, da die Verhandlungen dazu bereits abgeschlossen sind. In Bezug auf TTIP fordern die Grünen einen Stopp der noch laufenden Gespräche.

Die Sorgen der Gegner der Investorenschutzklauseln sind, dass diese den Regulierungsspielraum von Staaten, Ländern und Kommunen einschränkt, weil die jeweiligen Regierungen teuren Klagen gegen ihre Gesetze ausgesetzt sein könnten. Zwar gibt es keineswegs in den Abkommen Klauseln, die Privatisierungen erzwingen würden, wie häufig behauptet wird, aber es ist durchaus möglich, dass Investoren gegen Staaten klagen, wenn diese Umweltstandards nach oben anpassen wollen. Seit Kanada in den Neunzigerjahren das Nafta-Abkommen mit den USA unterzeichnet hat, haben einige kanadische Provinzen mit Investorenklagen bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Andrea Rexer