Sven Giegold

Deutsch-Französischer Beitrag zur Wirtschafts- und Währungsunion

Diesen Beitrag haben die Regierungen Merkel (Deutschland) und Hollande (Frankreich) vor wenigen Tagen in die Diskussion um die Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion für den kommenden Europäsichen Rat Ende Juni eingebracht. Viele Vorschläge sollen die Rechte der Kommission beschneiden und würden damit in die falsche Richtung gehen. Die Grünen Vorschläge für eine stärkere und demokratischere Wirtschafts- und Währungsunion finden sich z. B. im Beschluss des Länderrats vom 25. April 2015 und in einer Studie von Rene Repasi über die rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten Grüner Vorschläge.

Deutsch-französischer Beitrag zur Wirtschafts- und Währungsunion

  1. In Zeiten der Finanzkrise hat der Euro die Europäer vor einer Währungskrise bewahrt, die ihre Volkswirtschaften tiefgreifend beeinträchtigt hätte. Die Regierungen und europäischen Institutionen ergriffen danach die erforderlichen Maßnahmen, um die Stabilität und die Funktionsfähigkeit der Eurozone zu gewährleisten, das Bankensystem unter Aufsicht zu stellen und die Steuerzahler und Anleger im Fall von Bankenkrisen zu schützen, den am stärksten gefährdeten Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen und um schließlich unumgängliche politische Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der Investitionen sowie zur Haushaltskonsolidierung einzuleiten.
  1. Es sind weitere Schritte notwendig, um Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Eurozone zu stärken, Ungleichheiten abzubauen, gleichzeitig solide öffentliche Finanzen zu gewährleisten und die Konvergenz der Volkswirtschaften zu fördern, damit es der Eurozone gelingt, ihr Wirtschafts- und Sozialmodell in einer immer stärker vom Wettbewerb geprägten Welt zu behaupten.

 

An ihren gemeinsamen Beitrag vom 30. Mai 2013 erinnernd schlagen Deutschland und Frankreich zu diesem Zweck vor, dass in der Eurozone ein Programm aufgelegt wird, das auf den folgenden 4 Politikbereichen gründet, welche in den nächsten Jahren im Rahmen der bestehenden Verträge entwickelt werden sollten:

 

a. Wirtschaftspolitik in der Eurozone insgesamt und in den Mitgliedstaaten

  • Zur Festlegung der Wirtschaftspolitik in der Eurozone insgesamt sollte die Kommission die relevanten Aspekte vorschlagen, bevor sie innerhalb der Eurogruppe erörtert und jährlich durch die Staats- und Regierungschefs der Eurozone auf einem Gipfel im Rahmen des Europäischen Semesters gebilligt wird. Die Eurozonenempfehlung könnte hierfür die Grundlage bilden und somit einen Beitrag zur besseren Gewichtung der Wirtschaftspolitiken zur Stärkung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und soliden öffentlichen Finanzen in der Eurozone leisten.
  • Dieser gemeinsame Rahmen wäre zugleich eine Referenz für die strukturpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten sowie auf europäischer Ebene, um die Funktionsfähigkeit der Eurozone zu gewährleisten und die gemeinsamen Anliegen umzusetzen. Dabei müssen grenzüberschreitende Wirkungen berücksichtigt werden.
  • Zugleich sollte die Effektivität der länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden, in dem sie auf eine begrenzte Anzahl von wichtigen Herausforderungen und Prioritäten konzentriert und stärker die Ziele als die Mittel definiert werden. Sie sollten aus einem iterativen Prozess zwischen dem jeweiligen Mitgliedstaat und der europäischen Ebene hervorgehen, der die Legitimität der Empfehlungen und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten gewährleistet. In diesem Kontext ist es an den Mitgliedstaaten, die notwendigen Verpflichtungen zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen einzugehen.
  • In diesem Zusammenhang sollten in den Mitgliedstaaten folgende Themen Vorrang haben: Beschäftigung und soziale Inklusion; Arbeitsmarkt; Produkt- und Dienstleistungsmärkte; Steuerwesen; Rentenpolitiken; Investitionen, vor allem ihre Rahmenbedingungen, insbesondere in Forschung und Innovation sowie in das Bildungssystem und die berufliche Aus- Weiterbildung; Effizienz des öffentlichen Sektors.

 

b. Wirtschaftliche, fiskalische und soziale Konvergenz

Die notwendigen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die reale Konvergenz der Volkswirtschaften und die Widerstandsfähigkeit der Eurozone zu fördern und dabei die für die Bewahrung des europäischen Modells und den Zusammenhalt der Eurozone notwendigen fiskalischen und sozialen Grundlagen zu schaffen. Die Kommission sollte insbesondere solche europäische Maßnahmen vorschlagen, die die nationalen Politiken in dieser Hinsicht bestmöglich unterstützen.

 

Dies sollte insbesondere beinhalten:

  • die Vertiefung des Binnenmarktes, die Industrie und Dienstleistungen in Europa fördert;
  • die Umsetzung der Energieunion und der Digitalen Agenda, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Produktion in Europa zu stärken und die Umstellung auf ein neues Energie- und Klimamodell zu begleiten;
  • die Umsetzung der Bankenunion und die Entwicklung der Kapitalmarktunion, um die Stabilität des Finanzsystems der Eurozone sowie eine bessere Finanzierung der realen Wirtschaft und langfristiger Investitionen zu gewährleisten;
  • die Einrichtung eines Konvergenzrahmens der Bemessungsgrundlagen insbesondere für die Körperschaftssteuer. Außerdem müssen sich die Mitgliedstaaten energisch für die Stärkung der Transparenz und den Kampf gegen Strategien zur Steuervermeidung einsetzen, auch im digitalen Bereich;
  • die Stärkung der sozialen Basis der Wirtschafts- und Währungsunion, die ein hohes Sozialschutzniveau gewährleisten, die Beschäftigung stärken und eine qualitativ hochwertige Bildung und Ausbildung in Verbindung mit einer höheren Wettbewerbsfähigkeit bewahren muss. Insbesondere heißt dies:
  • Unterstützung der Mobilität von Arbeitnehmern durch die Gewährleistung ihrer Rechte und die Stärkung der vollständigen Anwendung europäischer Regeln, insbesondere im Entsendebereich und zur Vorbeugung von Betrug, Missbrauch und Umgehung von Rechtsvorschriften;
  • Förderung der Einführung von Mindestlöhnen, die national zu definieren sind und die einen hohen Beschäftigungsgrad und faire Löhne garantieren würden – wobei die Wahl zwischen Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen besteht.
  • Stärkung der Zusammenarbeit und gemeinsame Orientierungen in bestimmten Bereichen wie aktive Arbeitsmarktpolitik und im Bezug auf die Systeme der sozialen Sicherheit als Beitrag zum Europäischen Wirtschafts- und Sozialmodell.

 

c. Finanzstabilität und Investitionen

  • Die Bankenunion sollte vollendet werden, insbesondere bezüglich der Regeln zur Bankenabwicklung und des gemeinsamen Sicherheitsnetzes, wie vorgesehen;
  • der Europäische Fonds für Strategische Investitionen sollte innerhalb der nächsten zwei Jahre mit hoher Priorität umgesetzt, auf zukunftsfähige, wirtschaftlich tragfähige Projekte ausgerichtet und, in Abhängigkeit des Investitionsbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der diesbezüglichen Besonderheiten der Eurozone, erweitert werden.

 

d. Stärkung der Governance und des institutionellen Rahmens der Eurozone

Für eine wirksame Umsetzung dieses Programms bedarf es einer stärkeren Governance, um die Effektivität der Verfahren und den demokratischen Charakter der Entscheidungen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere:

  • regelmäßigere Gipfeltreffen der Eurozone;
  • eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Eurogruppe, einschließlich der Prüfung der Möglichkeit einer Stärkung ihres Präsidenten und der Ressourcen, über die er verfügt;
  • eine verbesserte Vertretung der Eurozone innerhalb der internationalen Finanzorganisationen.
  • die Möglichkeit für den Gipfel der Eurozone, andere Minister der Eurozone zu beauftragen, z. B. die Arbeits- und Sozialminister, Forschungs- und Wirtschaftsminister;
  • die Einrichtung von spezifischen, der Eurozone gewidmeten Strukturen im Europäischen Parlament, wobei es dem Parlament überlassen bleibt, welche Mittel dafür eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen die demokratische Kontrolle, die Legitimität und die Eigenverantwortung für Entscheidungen, die in die nationale Zuständigkeit fallen, auf nationaler Ebene sichergestellt werden.

 

  1. Entsprechend der in den Verträgen festgeschriebenen Rechte und Pflichten eines jeden Mitgliedsstaates der Europäischen Union soll dieses Programm für die Mitgliedstaaten der Eurozone verpflichtend sein und diejenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich auf die Einführung des Euro vorbereiten, beteiligen.

 

  1. Deutschland und Frankreich werden ihrerseits die notwendigen Entscheidungen für die Erreichung dieser Ziele treffen, indem sie ihre Wirtschaftspolitiken abstimmen und annähern und Kooperationen in den Bereichen Industrie und Dienstleistungen fördern.

 

  1. Eine gemeinsame Untersuchung des zukünftigen Bedarfs der Eurozone sollte auf der Grundlage der Umsetzung dieses Programms durchgeführt werden, um zu beurteilen, welche zusätzlichen Schritte notwendig sein werden, um Stabilität und Wachstum innerhalb der Eurozone dauerhaft zu gewährleisten.

 

Eine solche Untersuchung sollte insbesondere den politischen und institutionellen Rahmen, die gemeinsamen Instrumente und die rechtlichen Grundlagen überprüfen, die längerfristig relevant sein könnten. In Wahrnehmung ihrer besonderen Verantwortung für den zukünftigen Erfolg der Eurozone und der EU insgesamt werden Deutschland und Frankreich zu dieser Analyse bis Ende 2016 einen Beitrag vorlegen.