Sven Giegold

Urteil im LuxLeaks-Prozess: Steht der Staat bei seinen Freunden oder Feinden?

Während Europa über die Folgen des “Exit”-Votums der Briten diskutiert, spricht das Luxemburger Gericht an diesem Mittwoch ein Urteil, das ebenfalls zukunftsweisenden Charakter besitzt. Gesprochen wird das Urteil über die Whistleblower des LuxLeaks-Skandals. Geschaffen werden damit auch Fakten zu einer grundsätzlichen Frage: Wie gehen wir mit Menschen um, die vertrauliche Informationen veröffentlichen, um das Gemeinwohl zu schützen? Sollte sich die Luxemburger Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung durchsetzen, die zwei Whistleblower für 18 Monate hinter Gitter zu bringen und einem Journalisten eine Geldstrafe aufzubrummen, geht davon die verheerende Botschaft aus: Zivilcourage droht Gefängnisstrafe oder Bankrott. Das wäre eine Warnung an alle, die in Zukunft in die Hand solcher Informationen gelangen.

Die Gerechtigkeit wurde schon allein durch die Konstellation im LuxLeaks-Prozess auf den Kopf gestellt: Den Prozss angestrengt, hat das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers. Über Jahre hinweg haben die findigen Berater für internationale Unternehmen Modelle entwickelt, mit denen sich die Konzerne mit freundlicher Unterstützung des luxemburgischen Staates um ihren fairen Steuerbeitrag in anderen europäischen Ländern drücken konnten. Würde das Unternehmen seine internen Ethik-Richtlinien tatsächlich befolgen, hätte es weder die Steuerdeal noch diese Klage geben dürfen. Die Angeklagten sind Antoine Deltour und Raphael Halet, frühere Mitarbeiter von PricewaterhouseCoopers. Deltour und Halet haben interne Dokumente über die Steuerkonstruktionen veröffentlicht. Mit ihnen ist auch der Journalist Edouard Perrin angeklagt. Perrin und das Internationale Journalisten- Konsortium ICIJ veröffentlichten die Dokumente über die Steuerkonstruktionen.

Auf der Anklagebank sitzen also Zivilcourage und investigativer Journalismus. Die Anklage ist damit auch ein bedrückender Angriff auf die Pressefreiheit. Es ist der öffentliche Auftrag von Journalisten, Informationen von allgemeinem Interesse zu publizieren. Der Vorwurf, Perrin habe sich durch die Anstiftung zum Verrat der LuxLeaks-Dokumente strafbar gemacht, spricht investigativem Journalismus seine Legitimität und Legalität ab. Investigativ bedeutet aufdecken. Aufdecken kann man nur etwas, was bisher vorborgen oder geheim ist. Wenn Journalisten das nicht dürfen, wird ihre Kontroll- und Aufklärungsfunktion begraben.

Nach dem zehntägigen Prozess im April und Mai forderte die Staatsanwaltschaft 18 Monate Haft für Deltour und Halet sowie eine Geldstrafe für Perrin. Nach den Steuertricks der Konzerne und Verstrickungen europäischer Regierungen, sind diese Strafforderungen der zweite Skandal in der Causa LuxLeaks. Man muss sich noch einmal klar vor Augen führen: Die Steuerdeals, die diese drei Männer aufgedeckt haben, waren illegal. Die Steuervorbescheide, die von PricewaterhouseCoopers konstruiert und von luxemburger Behörden verschickt wurden, verstießen mehrfach gegen Europäisches Recht. Allen voran hat der luxemburger Staat den anderen EU-Ländern verschwiegen, dass deren Steuereinnahmen durch die luxemburger Deals gemindert werden. Das ist keine rechtliche Grauzone, sondern ein klarer Verstoß gegen seit 1977 geltendes Europarecht und obendrein illegale steuerliche Beihilfe.

Es scheint, als solle an Antoine Deltour ein Exempel statuiert werden. Schon eine Haftstrafe auf Bewährung wäre ein deutliches Warnsignal an andere Whistleblower. Der Staat sollte sich stattdessen bei Whistleblowern wie Deltour bedanken. Insbesondere im Bereich der Steuervermeidung und Steuerflucht haben Whistleblower in der Vergangenheit mehr für das Gemeinwohl getan als viele Regierungen. Immer wenn ein Skandal an das Tageslicht kam, wurde der Handlungsdruck für die Politik so groß, dass neue Maßnahmen zur Trockenlegung von Steuersümpfen mehrheitsfähig waren und beschloßen wurden. “Swiss Leaks”, “Offshore-Leaks” oder die “Panama Papers” sind neben LuxLeaks weitere prominente Fälle. Erst durch die öffentliche Skandalisierung kippten politische Mehrheiten, die in ruhigen Zeiten beim Treiben der Steuervermeidungsindustrie wegsahen. Deshalb ist Whistleblowing nicht gegen den Rechtsstaat gerichtet, sondern hilft auch politische Missstände zu beseitigen!

Die Politik sollte sich daher mit Whistleblowern verbünden, statt sie zu kriminalisieren. Selbst wenn es in Luxemburg zu einem Freispruch kommt, bleibt Whistleblowing ein Hochrisikogeschäft für Menschen mit ehrenwerten Motiven. Die Schutzmechanismen, die unsere Gesellschaft Hinweisgebern bietet, sind äußerst schwach ausgeprägt. Nach den “Panama Papers” fiel den EU-Regierungen zunächst nichts besseres ein als den Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu erhöhen. Whistleblower wurden nicht nur auf unsicherem Terrain zurückgelassen, sondern sollen nun auch europaweit verfolgt werden.

Es ist daher höchste Zeit für ein europäisches Gesetz zum Schutz von Whistleblowern. Die Aufklärung von Unrecht darf nicht zum persönlichen Risiko werden. Mit einem europäischen Gesetz sollten Rechtssicherheit und Rechtsschutz für Whistleblower geschaffen werden. Die Hinweisgeber sollten vor Strafprozessen wie im Falle der LuxLeaks-Enthüllungen geschützt werden. Gleichzeitig müssen sie am Arbeitsplatz vor Sanktionen bewahrt werden. Es muss klare unternehmensinterne wie auch öffentliche Kanäle und Prozesse für die Weitergabe vertraulicher Informationen geben. Gleichwohl sollten wir die Arbeit von Whistleblower mittels eines europäischen Fonds finanziell unterstützen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Luxemburger Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft nicht folgen und die Whistleblower freisprechen. Während die Whistleblower sich als Freunde der Gesellschaft erwiesen haben, sind Unternehmen und deren Komplizen, die dem Land in dem sie ihre Gewinne erzielen, ihren fairen Steuerbeitrag verweigern, Feinde des Gemeinwohls. Wenn eine Gesellschaft ihre Helden zu Verbrechern erklärt, wird es zwangsläufig mehr Verbrecher als Helden geben. Stellen wir also ein unmissverständlich klar: Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Menschen wie Antoine Deltour, Raphael Halet und Edouard Perrin.

Vorschlag für eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblower der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament: https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2016/05/WB_directive_draft_for_consultation_launch_May_2016.doc