Sven Giegold

Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac: Wichtige Stärkung der Zivilgesellschaft in turbulenten Zeiten

Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat heute die Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt. Das Finanzgericht gab damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte Attac im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, dass die Aktivitäten von Attac zu politisch seien. Eine Revision ließen die Richter aus Kassel nicht zu. Das Urteil kommentiert Sven Giegold (MdEP), Mitgründer von Attac Deutschland und heute Berichterstatter des Europaparlaments für Transparenz, Integrität und Rechenschaftspflichtig der EU-Institutionen:  

“Das Urteil ist eine wichtige Stärkung der Zivilgesellschaft in diesen politisch turbulenten Zeiten. Eine kritische Zivilgesellschaft ist existenziell für eine lebendige Demokratie. Bei diesem Urteil geht es nicht allein um Attac, sondern demokratische Teilhabe insgesamt. Wer sich uneigennützig für Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie einsetzt, muss als gemeinnützig anerkannt werden. Wenn der Staat nur diejenigen als gemeinnützig einstuft, die unkritisch und bequem für ihn sind, wird einer kritischen Zivilgesellschaft der Boden unter den Füßen entzogen.

Das Urteil ist ein Handlungsauftrag für die Bundesregierung. Die Bundesregierung muss die Regelungen zur Gemeinnützigkeit reformieren, damit demokratische Initiativen Rechtssicherheit haben. Derzeit spricht ein Finanzamt einem Verein die Gemeinnützigkeit zu, während ein anderes Finanzamt es einen ähnlichen Verein abspricht. Wir brauchen eine klare Rechtslage, die politisches Engagement zum Wohle der Gesellschaft als gemeinnützig anerkennt.”

Rubrik: Demokratie & Lobby

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