Sven Giegold

LuxLeaks Berufungsprozess: Helden werden zu Verbrechern erklärt

Am heutigen Mittwoch hat das Gericht in Luxemburg das Urteil im Berufungsverfahren um den Prozess gegen die Whistleblower Antoine Deltour sowie der Mitangeklagten Raphael Halet und Edouard Perrin verkündet. Im Juni 2016 war der Journalist  Edouard Perrin in erster Instanz freigesprochen worden, Antoine Deltour und Raphael Halet erhielten Gefängnisstrafen auf Bewährung und Strafzahlungen. Beide Whistleblower sind gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hatte ihrerseits Berufung eingelegt, so dass Perrin heute ebenfalls vor Gericht erscheinen musste. Heute wurde Antoine Deltour zu sechs Monaten auf Bewährung und 1500 Euro Strafe verurteilt. Raphael Halet zu 1000 Euro. Der Journalist Perrin wurde wieder freigesprochen.

Der ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC Antoine Deltour hatte gemeinsam mit Raphael Halet und dem Journalisten Edouard Perrin den sogenannten Luxleaks-Skandal aufgedeckt. Erst dieser Skandal um geheime Steuerabsprachen Luxemburgs mit hunderten Unternehmen bewog Europäische Kommission und Mitgliedstaaten dazu, den Kampf gegen Steuervermeidung endlich anzugehen.

Die Berufungsentscheidung zeigt einmal mehr, wie dringend wir einen EU-weiten Schutz für Whistleblower brauchen, sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

„Das Urteil ist ein herber Schlag gegen die Gerechtigkeit. Die Richter haben Helden zu Verbrechern erklärt. Für ihren Einsatz für das Gemeinwohl haben die Whistleblower einen Freispruch und Schutz verdient. Das Luxemburger Gericht kriminalisiert Zivilcourage. Mit dem Urteil werden andere Hinweisgeber, die gesellschaftliche Missstände aufdecken könnten, entmutigt. Das heutige Urteil könnte letztlich noch in europäischen Gerichten überprüft werden. Europäische Richter könnten dann noch Gerechtigkeit für Deltour und Halet herstellen.  

Das Schicksal von Menschen, die Skandale und Missstände öffentlich machen, darf nicht abhängig sein von der Rechtslage in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Whistleblower gehören nicht vor Gericht. Es darf nicht sein, dass diese Personen strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt und unter Umständen für ihren Mut bestraft werden. Wir brauchen einen EU-weiten Schutz für Whistleblower. Skandale wie Luxleaks oder Panama Papers zeigen, wie wichtig es ist, dass Menschen geschützt werden, die sich trauen, Skandale öffentlich zu machen, die der Gesellschaft schaden.

Dem von der Europäische Kommission letzte Woche Freitag gestartetem Konsultationsverfahren zu einer möglichen Gesetzgebung zum Schutz von Whistleblowern in Europa müssen schnell Taten folgen. Wir erwarten nach dem heutigen Urteil, eine entsprechende Richtlinie zum Schutz jener, die Missstände öffentlich machen. “

 

Den Link zum EU Konsultationsverfahren zum Schutz von Hinweisgebern finden sie hier:

https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/d20e80a1-fa7d-41a4-9f9e-2725261636b8?draftid=e4ca829c-651a-4b8d-aa8e-b99ebb93b34c&surveylanguage=DE

Unseren Vorschlag für eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblower finden Sie hier: http://www.greens-efa.eu/en/article/whistle-blowers-directive/