Sven Giegold

Neuer Verhaltenskodex: Die Kommission darf nicht ihre eigenen Ethik-Richter bestimmen

Während der heutigen Kommissionssitzung stellte Präsident Juncker seine Vorschläge für eine Reform des Verhaltenskodex der EU-Kommission vor. Der öffentliche Aufschrei über den Wechsel des ehemaligen Präsidenten Barroso zu Goldman Sachs hatte diese Diskussion zur Reform der Integritätsregeln der Kommission ausgelöst. Juncker schlägt vor, die Abkühlzeit von 18 bis 24 Monaten für Kommissare und 36 Monate für Präsidenten zu verlängern. Der Ethikausschuss der Kommission soll künftig auch auf externe Beschwerden eingehen und seine Entscheidungen sowie einen Jahresbericht veröffentlichen. Die Kommissare sollten Anteile und Aktien über 10.000 EUR angeben müssen, auch darunter falls sie einen Interessenkonflikt verursachen könnten.

Die EU-Verträge geben dem Europäischen Parlament das Recht, eine förmliche Bewertung des Kommissionsvorschlags zu beschließen, bevor die Kommission einen neuen Verhaltenskodex verabschieden kann. Im Parlament hat der zuständige Ausschuss für konstitutionelle Fragen (AFCO) im Rahmen meines Berichts über „Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen“ Forderungen für einen solchen neuen Verhaltenskodex beschlossen.

 

MdEP Sven Giegold, Berichterstatter für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen, kommentiert:

“Die von Juncker vorgeschlagene Mini-Erweiterung einer 6 Monate längeren Abkühlung für Kommissare ist eher amüsant. Das vorgeschlagene neue Recht für NGOs, Ethik-Verfahren einzuleiten, und die erhöhte Transparenz der Entscheidungen des Ethikausschusses der Kommission sind dagegen relevante Fortschritte.

Was dem Kommissionsvorschlag am meisten fehlt, ist eine Lösung für den Interessenkonflikt, dass die Kommission ihren eigenen Ethikausschuss ernennt. Wenn die Kommission ihre eigenen Richter wählt, wird die Öffentlichkeit weiterhin an der Ernsthaftigkeit der Integritätsregeln zweifeln. Die Kommission fällt mit ihrem Vorschlag hinter die Forderungen des Parlaments zurück. Der zuständige AFCO-Ausschuss des Europäischen Parlaments ist überzeugt, “dass Entscheidungen über neue Tätigkeiten hochrangiger Beamter und ehemaliger Mitglieder der Kommission von einem Gremium getroffen werden müssen, dessen Benennung in größtmöglicher Unabhängigkeit von den Personen, die von den Entscheidungen des Gremiums betroffen sind, erfolgen muss” (Randnummer 31).

Mehr Transparenz über Aktien und Firmenanteile im Besitz von Kommissaren ist sehr willkommen. Diese Aktien und Anteile, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, lediglich in einen blind trust zu überführen ist Augenwischerei. Das Problem ist nicht die direkte Kontrolle über diese Anteile, sondern der mögliche finanzielle Gewinn aus politische Entscheidungen. Nur die Verpflichtung, solche Aktien und Aktien zu verkaufen, kann solche Interessenkonflikte lösen.

AFCO-Beschluss vom 30.03.2017 über Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität mit den einschlägigen Ziffern 30 und 31: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bREPORT%2bA8-2017-0133%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE