Sven Giegold

Steueroasen: EU-Finanzminister einigen sich auf weichgespülte schwarze Liste

Die EU-Finanzminister haben heute zwei EU-Listen von Staaten gebilligt, die in Steuerangelegenheiten nicht kooperieren. Die erste Liste (schwarze Liste) führt 17 Länder auf, die auf Informationsanfragen des Rates nicht reagiert haben oder die sich nicht verpflichtet haben, ihre Steuerpolitik mit den Kriterien der EU in Einklang zu bringen. Die zweite Liste (graue Liste) enthält weitere 47 Länder, die als schädlich eingestuft werden, aber angekündigt haben, ihre Steuergesetzgebung zu verbessern. Dies soll 2018 überprüft werden. Die heute veröffentlichten Listen sind das Ergebnis eines intransparenten Überprüfungsprozesses, der von politischen Diskussionen der Ratsgruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefolgt wurde. Über gemeinsame und automatische Sanktionen gegen die Länder auf der schwarzen Liste wurde keine Einigung erzielt.

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Es untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU, dass sich die Mitgliedstaaten nur auf eine weichgespülte schwarze Liste von Steueroasen einigen konnten. Auf der schwarzen Liste findet sich nicht eine der wichtigsten Steueroasen. Die Liste ist politisch verzerrt, da relevante Finanzplätze wie die USA fehlen, obwohl sie die EU-Regeln verletzen. Es ist ein schlechter Scherz, dass acht Karibikinseln wegen der Wirbelstürme mehr Zeit für die Beantwortung der Informationsanfragen des Rates eingeräumt wurde.

Leider haben die Mitgliedstaaten beim Aufstellen dieser verkorksten Liste von Steuerparadiesen weder Mut noch Verantwortung bewiesen. Aber immerhin hat die schwarze Liste der EU in mehr als 40 Drittstaaten tatsächlich zu einem Umdenken in der Steuerpolitik geführt. Dies zeigt das große Potenzial einer europäischen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Trotz aller Schwächen ist die schwarze Liste daher ein Anfang.

Von Anfang an wurden EU-Mitgliedstaaten vollständig vom Überprüfungsprozess ausgeschlossen, obwohl die Niederlande, Irland, Malta, Luxemburg, das Vereinigte Königreich und Zypern die Kriterien der EU nicht erfüllen. Im Schatten der intransparenten Gruppe „Verhaltenskodex“ haben die Mitgliedstaaten erfolgreich ihre eigenen Territorien und Überseegebiete in Schutz genommen. Wenn Länder mit einem Steuersatz von Null nicht auf der schwarzen Liste landen, ist sie das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Schlimmer noch, solange sich der Rat nicht auf gemeinsame und automatische Sanktionen gegen die aufgeführten Steuerparadiese einigen kann, wird die schwarze Liste zahnlos sein.

 

Die EU muss vor der eigenen Haustüre kehren. Ebenso muss der gesamte Überprüfungsprozess der schwarzen Liste vollständig transparent werden. Die Reform der Gruppe „Verhaltenskodex“ darf nicht länger hinausgezögert werden.”

EU-Listen der nicht kooperativen Staaten in Steuerangelegenheiten

http://www.consilium.europa.eu/media/31945/st15429en17.pdf

Schwarze Liste (17 Länder):

Amerikanisch-Samoa, Bahrain, Barbados, Grenada, Guam, Südkorea, Macau, Marshallinseln, Mongolei, Namibia, Palau, Panama, Sankt Lucia, Samoa, Trinidad und Tobago, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate

Graue Liste (47 Länder)

Hintergrund

Die Arbeiten an der schwarzen Liste der Steueroasen begannen im Juli 2016 im Rahmen der Gruppe „Verhaltenskodex“ (Unternehmensbesteuerung) des Rates.

Im November 2016 einigte sich der Rat auf das Überprüfungsverfahren und legte als Frist für die Fertigstellung der Liste das Ende des Jahres 2017 fest. Darin wurden Kriterien für die Überprüfung von Drittländern festgelegt, nämlich Steuertransparenz, faire Besteuerung und die Umsetzung der von der OECD vereinbarten Anti-BEPS-Maßnahmen (Tax Base Erosion and Profit Shifting).

www.sven-giegold.de/wp-content/uploads/2017/12/Criteria-for-screening-jurisdictions.docx

Seitdem hat die Gruppe „Verhaltenskodex“ eine Überprüfung durchgeführt, die mit 92 Drittstaaten einen Austausch über die Einhaltung der EU-Kriterien beinhaltete. Nach nichtöffentlichen Diskussionen zwischen den EU-Mitgliedstaaten sind die beiden heute veröffentlichten Listen das Ergebnis dieses Überprüfungsprozesses. Bisher hat es den Anschein, dass die Dokumente des Überprüfungsprozesses und die Protokolle der Sitzungen der Mitgliedstaaten nicht veröffentlicht werden sollen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Kriterien nicht auf sich selbst angewandt und sich selbst nicht einmal einer ersten Überprüfung unterzogen.

Rubrik: Unkategorisiert

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