Sven Giegold

Reform der europäischen Bankenregeln: Grüne fordern weitergehende Entlastungen für kleine Banken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Interesseierte in der Finanzwirtschaft und Finanzmarkt-Interessierte,

zehn Jahre nach der Finanzkrise 2007/2008 steht das EU-Regelwerk für Banken (CRR, CRD, BRRD, SRMR) erneut auf dem Prüfstand. Als die Bankenregeln nach der Finanzkrise reformiert wurden, waren wir Grünen die einzigen, die im Europaparlament nach Geschäftsmodell differenzierte Regeln für kleine und solide Banken in die Gesetzgebung eingebracht haben. Damals waren selbst DSGV und BVR gegen eine solche Differenzierung in der Regulierung, u.a. um befürchtete Bewertungsnachteile an den Finanzmärkten zu vermeiden. Doch der Praxistest hat zu einem Sinneswandel geführt. Neben den Herausforderungen von Digitalisierung, neuen Kundengewohnheiten und Niedrigzinspolitik führt der bürokratische Aufwand der neuen Bankengesetze zu einem zusätzlichen Druck auf kleine und solide Marktteilnehmer. Jetzt rächt sich, wie stark sich die Interessensvertretung auf das Niveau der Anforderungen konzentriert hat (z.B. Leverage ratio), statt sich auf den bürokratischen Aufwand der Anforderungen für solide Institute zu konzentrieren.

Seit März 2018 laufen die Verhandlungen über eine gemeinsame Position des Europaparlaments, die dann als Mandat für einen Kompromiss mit dem Rat dienen soll. Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur Reform der Bankengesetzgebung bereits einige begrenzte Verbesserungen für mehr Proportionalität vorgeschlagen. Das ist jedoch völlig unzureichend. Der Berichterstatter Peter Simon (SPD) hat weitergehende Proportionalitätsmaßnahmen vorgeschlagen. Wir Grünen haben nach einer breiten Konsultation bei betroffenen Instituten, unabhängigen Wissenschaftlern und Aufsehern noch weitergehende Änderungsanträge eingebracht. Wir Grüne setzen uns für deutlich spürbare Vereinfachungen für kleine Banken, ohne damit die Finanzstabilität zu gefährden. Wir brauchen eine echte ‘small banking box’, um den Verwaltungsaufwand gerade für kleine und risikoarme Banken zu verringern. Dabei geht es uns nicht um laxe Regeln, die neue Gefahren für die Finanzstabilität brächten. Es geht uns um harte, aber möglichst einfache Regeln.

Der aktuelle Kompromissvorschlag des sozialdemokratischen Berichterstatters Peter Simon sieht vor, dass kleine und nicht-komplexe Banken bei der Offenlegung entlastet werden. Kleine und nicht börsennotierte Institute müssten dann jährlich nur noch eine begrenzte Anzahl an zentralen Kennzahlen (Key Metrics, Artikel 447 CRR2) offenlegen. Zudem sollen kleine Banken statt der umfangreichen Net Stable Funding Ratio (NSFR) eine vereinfachte, aber konservativer gerechnete “simplified NSFR” berichten dürfen. Was das aufsichtliche Meldewesen betrifft, sollen kleine Institute Finanzdaten (FINREP) nur jährlich übermitteln müssen. Für alle Banken, unabhängig von ihrer Größe, soll die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ein gemeinsames Meldeverfahren entwickeln, das die Anfragen von nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Statistikämtern zusammenfasst. Außerdem soll die EBA Vorschläge machen, wie der Meldeaufwand für kleine Institute um mindestens 10% reduziert werden kann. Bei der Berechnung der Zinsänderungsrisiken im Bankbuch soll die EBA ferner eine abgespeckte Berechnungsmethode für kleine Institute entwickeln.

Der aktuelle Kompromissvorschlag des Berichterstatters ist ein guter Schritt, bleibt allerdings noch hinter dem zurück, was wir Grüne vorgeschlagen hatten. Beim Meldewesen fordern wir weitergehende Entlastungen (nur noch jährliche Meldung von Leverage Ratio, Großkrediten und belasteten Vermögenswerten). Außerdem schlagen wir vor, dass kleine Institute keine separaten Prüfungs-, Risiko- und Vergütungsausschüsse bilden müssen. Bei solide kapitalisierten kleinen Instituten sollten die Aufseher außerdem auf die aufwendige Festsetzung bankspezifischer Kapitalaufschläge aus der Säule 2 (SREP) verzichten können. Zuständige Behörden sollten vom Erstellen von Sanierungsplänen absehen können, wenn die etwaige Pleite einer kleinen Bank die Finanzmärkte insgesamt nicht gefährdet und Geldspritzen aus dem EU-Abwicklungsfonds nicht in Betracht kommen.

Das Ziel von Proportionalitätsmaßnahmen ist nicht, dass kleine, solide Banken gegenüber anderen Instituten bevorteilt werden. Es geht darum, dass ein vergleichbares Regulierungsniveau mit angepassten Mitteln erreicht wird, die entsprechend unbürokratischer sein müssen. Allerdings ginge der von uns vorgeschlagene Verzicht auf SREP mit einer materiellen Ungleichbehandlung einher, weil ja auf die bankspezifisch festgesetzten Kapitalaufschläge verzichtet würde. Der erhebliche Aufwand könnte entfallen. Daher ist es notwendig, dafür im Gegenzug höhere und konservativ kalibrierte Eigenkapitalanforderungen festzusetzen. Wir hatten vorgeschlagen, einen Verzicht auf SREP an eine Leverage Ratio von 6% und ein CET1 von 15% zu binden, was. die allermeisten kleinen und soliden Banken schon erfüllen. Insofern werden sie durch den außerdem geforderten SREP-Prozess unnötig doppelt belastet. Ebenso hatten wir die Idee eingebracht, Banken von der Berechnung der Additional Liquidity Monitoring Metrics (ALMM) zu befreien, wenn sie geringe Refinanzierungsrisiken aufweisen. Ebenso sollten kleine Institute auf die tägliche Überwachung der Liquidity Coverage Ratio verzichten können, wenn sie die Vorgaben zu 150% erfüllen. Leider ist es so, dass wir in den laufenden Verhandlungen noch keine volle Unterstützung für unsere Vorschläge haben. Hintergrund ist, dass auch die Verbände der Sparkassen und Genossenschaftsbanken sich deutlich gegen unseren Vorschlag einer Ausnahme vom SREP ausgesprochen haben. Das ist bedauerlich, da die meisten kleinen Banken die dafür im Gegenzug notwendigen höheren Eigenkapitalanforderungen schon jetzt erfüllen. Ich kann verstehen, dass die Verbände nicht am Prinzip rütteln wollen, dass Proportionalität in der Finanzmarktregulierung eine Selbstverständlichkeit sein sollte, die nicht durch höhere Regulierungsanforderungen “erkauft” werden muss. Hier jedoch gehen wir über die klassische Proportionalität hinaus, denn der Verzicht auf SREP führt tatsächlich zu niedrigen Kapitalanforderungen. Dafür muss es einen pauschalierten Ausgleich geben. Das ist auch notwendig, um Vereinfachung europaweit vermittelbar zu machen und den Eindruck einer “deutschen Extrawurst” zu vermeiden. Es würde mich freuen, wenn Sie unsere grüne Verhandlungsposition unterstützen könnten. Unabhängig davon: In den Verhandlungen werden wir uns weiter für einfache, aber harte Regeln für kleine und risikoarme Banken stark machen.

Mit freundlichen Grüßen aus Brüssel
Sven Giegold

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Grüne Vorschläge zur Stärkung der Verhältnismäßigkeit in der europäischen Bankenregulierung (Englisch): https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/02/Green-AMs-Enhance-proportionality-in-the-European-banking-market.pdf

Grüne Vorschläge für ein starkes Paket zur Reduzierung der Risiken im Bankensektor (Englisch): https://sven-giegold.de/wp-content/uploads/2018/02/CRR-CRD_Green-proposals-for-a-strong-risk-reduction-package.pdf

Rubrik: Unkategorisiert, Wirtschaft & Währung

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