Sven Giegold

Faule Kredite: EU-Kommission will Banken an die kurze Leine nehmen, bleibt beim Insolvenzrecht den großen Wurf aber schuldig

Die EU-Kommission hat heute ein Maßnahmenpaket zum Abbau notleidender Kredite vorgelegt. Konkret schlägt die Kommission für alle europäischen Banken eine verbindliche Untergrenze bei Rückstellungen für faule Kredite vor. Damit ergänzt sie die Initiative der Europäischen Zentralbank, die ähnliche Vorgaben für die 118 größten Banken unter ihrer Direktaufsicht plant. Zudem will die Kommission die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, ihr Insolvenzrecht bei besicherten Krediten zwischen Banken und Unternehmen anzupassen. Da Insolvenzverfahren oft zu lange dauern, sollen Vertragsparteien die Möglichkeit erhalten, sich auf ein beschleunigtes außergerichtliches Verfahren zu einigen. Verbraucherkredite sind von diesem Mechanismus ausgeschlossen. Darüber hinaus schlägt die Kommission weitere Harmonisierungen der nationalen Sekundärmärkte für notleidende Kredite vor und gibt den Mitgliedstaaten Empfehlungen zum Aufbau nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften (“Bad Bank”) im Einklang mit EU-Vorschriften für Banken und staatliche Beihilfen.

 

Dazu sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

“Nach dem Hickhack im Europäischen Parlament um die Maßnahmen der EZB ist es gut, dass die Kommission das Problem der faulen Kredite anpackt. Verbindliche Mindestvorgaben für alle europäischen Banken sind notwendig. Der Berg fauler Kredite ist noch immer höher als vor der letzten Finanzkrise, die Institute müssen sich im jetzigen Aufschwung für den nächsten Abschwung wappnen.

Bei der Vereinheitlichung des europäischen Insolvenzrechts brauchen wir statt Trippelschritten der Kommission dringend einen großen Wurf. Beschleunigte Verfahren für Spezialfälle besicherter Kredite zwischen Banken und Unternehmen reichen nicht aus. Die Kapitalmarktunion kann nur Wirklichkeit werden, wenn alle EU-Staaten über effektive Insolvenzverfahren verfügen. Es ist jedoch europapolitisch engstirnig, wenn sich die Bundesregierung begrenzten Fortschritten beim Insolvenzrecht widersetzt, nur weil das deutsche Insolvenzrecht verhältnismäßig gut dasteht. Allein durch einheitliche europäische Vorgaben erreichen wir das Ziel der Risikoreduzierung im Finanzsektor, das die Voraussetzung für eine weitere Teilung von Risiken darstellt. Ohne diese überfälligen Schritte bleibt das Ziel einer krisenfesten Bankenunion in weiter Ferne.

Die Empfehlungen der Kommission zum Aufbau nationaler Bad Banks sind wichtig, um staatliche Beihilfen bei Bankschieflagen zu vermeiden. Noch wichtiger jedoch wäre die Einrichtung einer europäischen Vermögensverwaltungsgesellschaft, die EU-Vorschriften im Beihilferecht beachtet und das Geschäft mit faulen Krediten nicht allein Blackrock und anderen Private Equity Fonds überlässt.”

Rubrik: Europaparlament, Wirtschaft & Währung

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