Sven Giegold

Steuerabkommen mit der Schweiz – so nicht! Bundesrat wird ablehnen

Ein guter Tag für die Steuergerechtigkeit! Die grün-rote Landesregierung von Baden-Württemberg hat heute endgültig entschieden, das Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat abzulehnen. Damit ist eine Mehrheit im Bundesrat gegen das Abkommen sicher. Statt bilateraler Abkommen, die Steuersündern Amnestie ermöglicht, brauchen wir einen Europäischen Steuerpakt.

Hier die Pressemitteilung dokumentiert: (Pressemitteilung_Steuerabkomen-Schweiz herunterladen)

Baden-Württemberg lehnt Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat endgültig ab

Die baden-württembergische Landesregierung wird dem geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz am nächsten Freitag im Bundesrat nicht zustimmen. „Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen ist für uns nicht zustimmungsfähig“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid am Donnerstag (15. November 2012). Zuvor war ein letztes Gespräch mit der Schweiz in Stuttgart gescheitert.

Kretschmann fordert nun ein gemeinsames europäisches Vorgehen statt vieler bilateraler Abkommen: „Da der Status Quo für beide Seiten nicht zufriedenstellend ist und die Besteuerungsproblematik dringend einer Lösung bedarf, setzen wir uns für einen europäischen Ansatz ein. Deutschland sollte sich auf EU-Ebene für eine erweiterte EU-Zinsrichtlinie und den automatischen Informationsaustausch einsetzen.“ Aktuell ist ein EU-Mandat für Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Drittstaaten aufgrund der bilateralen Verhandlungen blockiert. Die Landesregierung will eine EU-weite Besteuerung aller Kapitalerträge sicherstellen, die nicht durch einfache Rechtsgestaltung umgegangen werden kann. Kretschmann: „Eine erweiterte EU-Zinsrichtlinie könnte die Lücken schließen ein zusätzliches bilaterales Abkommen wäre überflüssig.“

Das jetzt zum Scheitern verurteilte Abkommen gewähre deutschen Steuerhinterziehern Amnestie und ermögliche Steuersündern Schwarzgeld anonym aus der Schweiz in andere Steueroasen zu verschieben („abschleichen“). Hinterzogene Steuer könne zum Billigtarif von 21 % nachversteuert werden. „Wir machen uns doch nicht zu Steigbügelhaltern von Geschäftsmodellen, die letztlich der Kleine Mann bezahlen muss“, so Schmid weiter.

Letztlich sehe das Abkommen einen Vollzug durch Schweizer Banken vor, dem deutschen Fiskus jedoch blieben Einblicke weitgehend verwehrt. Die Verfolgung von Steuerhinterziehung wird somit erschwert. „Die neuerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen die schweizer Bank UBS wegen organisierter Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Deutschland sind alles andere als vertrauensbildend. Es muss den Schweizer Banken klar sein, dass mit Steuerhinterziehung in Deutschland kein Geld mehr zu verdienen ist“, sagte Minister Dr. Nils Schmid.